Allgemeine
Geschäftsbedingungen e-pm
1
Geltungsbereich
Für alle Leistungen und Lieferungen gelten diese allgemeinen
Geschäftsbedingungen sowie ergänzend die ges. Bestimmungen.
Sie werden vom Auftraggeber durch Auftragserteilung anerkannt.
Anders lautenden Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.
Mündliche Abmachungen bedürfen zur Verbindlichkeit schriftlicher
Bestätigung. Frist- und Terminabsprachen sind in jedem Falle
vertraglich festzuhalten.
2 Genehmigungen
Der Auftraggeber verpflichtet sich, Genehmigungen rechtzeitig
zu erteilen, dass damit der Arbeitsablauf der Marketingmaßnahme
nicht beeinträchtigt wird und der Auftragnehmer in der Lage
ist, die Folgearbeiten ohne Mehrkosten und Qualitätsrisiko
zu erbringen.
3 Eigentumsvorbehalt
An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte
eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
Die Originale sind daher nach angemessener Frist unbeschädigt
zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas anderes
vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber
die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale
notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens
bleibt unberührt.
Die Versendung der Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und
für Rechnung des Auftraggebers.
Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts,
die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben.
Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten,
so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat
der Auftragnehmer dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung
gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung des
Auftragnehmers geändert werden.
4 Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen
hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen.
Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion
Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Auftragnehmer
behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene
Arbeiten.
Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen,
die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann der Auftragnehmer
eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen.
Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadensersatzansprüche
geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens
bleibt davon unberührt.
Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller dem
Auftragnehmer übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte
er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt
sein, stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von allen Ersatzansprüchen
Dritter frei.
5 Urheberrechte und Nutzungsrechte
Jeder
dem Auftragnehmer erteilte Auftrag ist ein Urheberwerksvertrag,
der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen
gerichtet ist.
Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz.
Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn
die nach §2UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht
erreicht ist.
Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche
Einwilligung des Auftragnehmers weder im Original noch bei der
Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung -auch von
Teilen -ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung
berechtigt den Auftragnehmer, eine Vertragsstrafe in Höhe
der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine
Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag
für Design-Leistungen SDSt / AGD übliche Vergütung
als vereinbart.
Der Auftragnehmer überträgt dem Auftraggeber die für
den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts
anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht
übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte
bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen
erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
Der Auftragnehmer hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken
als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf
Namensnennung berechtigt den Auftragnehmer zum Schadensersatz.
Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadensersatz
100%der vereinbarten bzw. nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen
SDSt / AGD üblichen Vergütung.
Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu
machen, bleibt unberührt.
Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit
haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie
begründen kein Miturheberrecht.
6 Haftung
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher
Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihm überlassene
Vorlagen, Filme, Displays, Layouts etc. sorgfältig zu behandeln.
Er haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und
grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender
Schadensersatz ist ausgeschlossen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seine Erfüllungsgehilfen
sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus
haftet er für seine Erfüllungsgehilfen nicht.
Sofern der Auftragnehmer notwendige Fremdleistungen in Auftrag
gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen
des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer haftet nur für eigenes
Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinausführungen
oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser
die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.
Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte,
Reinausführungen und Reinzeichnungen entfällt jede Haftung
des Auftragnehmers.
Für die Wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit
und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet der Auftragnehmer
nicht.
Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen
nach Ablieferung des Werks schriftlich beim Auftragnehmer geltend
zu machen. Danach gilt das Werk als mängelfrei angenommen.
7 Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster
Vor Ausführung der Vervielfältigung sind dem Auftragnehmer
Korrekturmuster vorzulegen.
Die Produktionsüberwachung durch den Auftragnehmer erfolgt
nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung
ist der Auftragnehmer berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen
Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben.
Er haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur
für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der
Auftraggeber dem Auftragnehmer 10 bis 20 einwandfreie ungefaltete
Belege unentgeltlich. Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese
Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.
8 Vermittlung von Adressen und Datenverarbeitung
Für die Verarbeitung, Nutzung und Speicherung von Daten und
die Vermittlung von Adressen und deren Nutzung gilt entsprechend
die gesetzliche Vorlage des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) in
der jeweiligen aktuellen Fassung.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Adressen ausschließlich
für die erforderlichen Arbeiten zur Adressierung, Kuvertierung
etc. der Werbeaktion zu verwenden und unter Aufsicht eines verantwortlichen
Mitarbeiters postauszuliefern.
9 Preisstellung
Unsere Preise sind unter der Vorraussetzung stabiler Preisverhältnisse
kalkuliert. Erhöhen sich zwischen Vertragsabschluß
und tatsächlichem Liefertermin die Preise (Materialpreise,
Arbeitslöhne, Fertigungskosten usw.), so gelten die im Zeitpunkt
der Lieferung daraus sich ergebenden erhöhten Preise. Bei
umfangreichen Aufträgen sind wir berechtigt, vor Abschluss
des gesamten Auftrages Teilrechnungen zu erstellen.
Verauslagte Versand-, und Portokosten werden separat abgerechnet
und sind sofort rein netto ohne Abzug fällig.
Die Preise verstehen sich grundsätzlich ohne Mehrwertsteuer;
diese wird mit dem jeweils gültigen Steuersatz zum Zeitpunkt
der Rechnungsstellung gesondert berechnet.
10 Zahlung
Unsere Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist,
innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
Porto und Frachtkosten sind vor Postauslieferung bar oder per
Scheck zahlbar.
Als Zahlungen gelten nur Barzahlungen und Gutschriften auf unseren,
den Auftraggebern bekannt gegebenen Post- und Bankkonten.
Bei Überschreitung des Zahlungszieles werden von uns Zinsen
in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der
Europäischen Zentralbank (EZB) berechnet.
11 Schlusserklärung
Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ungültig
sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht. Die beanstandete Klausel ist durch eine solche
zu ersetzen, die dem Zweck der Vereinbarung möglichst nahe
kommt. Änderungen und Ergänzungen zum Vertrag einschließlich
Nebenabreden und Änderungen dieser Klauseln bedürfen
der Schriftform.
12 Gerichtsstand und Erfüllungsort
Erfüllungsort ist für beide Teile Wiesbaden. Gerichtsstand
für beide Parteien ist Wiesbaden, und zwar auch für
Forderungen aus Wechseln oder Schecks, die anderenorts zahlbar
gestellt sind.