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Allgemeine Geschäftsbedingungen e-pm

1 Geltungsbereich


Für alle Leistungen und Lieferungen gelten diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie ergänzend die ges. Bestimmungen. Sie werden vom Auftraggeber durch Auftragserteilung anerkannt. Anders lautenden Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen. Mündliche Abmachungen bedürfen zur Verbindlichkeit schriftlicher Bestätigung. Frist- und Terminabsprachen sind in jedem Falle vertraglich festzuhalten.


2 Genehmigungen


Der Auftraggeber verpflichtet sich, Genehmigungen rechtzeitig zu erteilen, dass damit der Arbeitsablauf der Marketingmaßnahme nicht beeinträchtigt wird und der Auftragnehmer in der Lage ist, die Folgearbeiten ohne Mehrkosten und Qualitätsrisiko zu erbringen.


3 Eigentumsvorbehalt


An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
Die Originale sind daher nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
Die Versendung der Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung des Auftragnehmers geändert werden.


4 Gestaltungsfreiheit und Vorlagen


Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Auftragnehmer behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann der Auftragnehmer eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen.
Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadensersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller dem Auftragnehmer übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.


5 Urheberrechte und Nutzungsrechte

Jeder dem Auftragnehmer erteilte Auftrag ist ein Urheberwerksvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.
Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach §2UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Auftragnehmers weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung -auch von Teilen -ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt den Auftragnehmer, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt / AGD übliche Vergütung als vereinbart.
Der Auftragnehmer überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
Der Auftragnehmer hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Auftragnehmer zum Schadensersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadensersatz 100%der vereinbarten bzw. nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt / AGD üblichen Vergütung.
Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt.
Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.


6 Haftung


Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihm überlassene Vorlagen, Filme, Displays, Layouts etc. sorgfältig zu behandeln. Er haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seine Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet er für seine Erfüllungsgehilfen nicht.
Sofern der Auftragnehmer notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinausführungen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.
Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Reinausführungen und Reinzeichnungen entfällt jede Haftung des Auftragnehmers.
Für die Wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet der Auftragnehmer nicht.
Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich beim Auftragnehmer geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mängelfrei angenommen.


7 Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster


Vor Ausführung der Vervielfältigung sind dem Auftragnehmer Korrekturmuster vorzulegen.
Die Produktionsüberwachung durch den Auftragnehmer erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist der Auftragnehmer berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. Er haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber dem Auftragnehmer 10 bis 20 einwandfreie ungefaltete Belege unentgeltlich. Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.


8 Vermittlung von Adressen und Datenverarbeitung


Für die Verarbeitung, Nutzung und Speicherung von Daten und die Vermittlung von Adressen und deren Nutzung gilt entsprechend die gesetzliche Vorlage des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) in der jeweiligen aktuellen Fassung.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Adressen ausschließlich für die erforderlichen Arbeiten zur Adressierung, Kuvertierung etc. der Werbeaktion zu verwenden und unter Aufsicht eines verantwortlichen Mitarbeiters postauszuliefern.


9 Preisstellung


Unsere Preise sind unter der Vorraussetzung stabiler Preisverhältnisse kalkuliert. Erhöhen sich zwischen Vertragsabschluß und tatsächlichem Liefertermin die Preise (Materialpreise, Arbeitslöhne, Fertigungskosten usw.), so gelten die im Zeitpunkt der Lieferung daraus sich ergebenden erhöhten Preise. Bei umfangreichen Aufträgen sind wir berechtigt, vor Abschluss des gesamten Auftrages Teilrechnungen zu erstellen.
Verauslagte Versand-, und Portokosten werden separat abgerechnet und sind sofort rein netto ohne Abzug fällig.
Die Preise verstehen sich grundsätzlich ohne Mehrwertsteuer; diese wird mit dem jeweils gültigen Steuersatz zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gesondert berechnet.


10 Zahlung


Unsere Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
Porto und Frachtkosten sind vor Postauslieferung bar oder per Scheck zahlbar.
Als Zahlungen gelten nur Barzahlungen und Gutschriften auf unseren, den Auftraggebern bekannt gegebenen Post- und Bankkonten.
Bei Überschreitung des Zahlungszieles werden von uns Zinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank (EZB) berechnet.


11 Schlusserklärung


Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ungültig sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die beanstandete Klausel ist durch eine solche zu ersetzen, die dem Zweck der Vereinbarung möglichst nahe kommt. Änderungen und Ergänzungen zum Vertrag einschließlich Nebenabreden und Änderungen dieser Klauseln bedürfen der Schriftform.


12 Gerichtsstand und Erfüllungsort


Erfüllungsort ist für beide Teile Wiesbaden. Gerichtsstand für beide Parteien ist Wiesbaden, und zwar auch für Forderungen aus Wechseln oder Schecks, die anderenorts zahlbar gestellt sind.